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AGB

Nutzerhinweise

Diskretion und Klarheit sind unser Hauptanliegen.

Der Schutz von Käufer und Verkäufer hat für uns höchste Priorität. Die Informationen über die angebotenen Objekte sind exklusiv für Sie bestimmt und dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir nur einen Auszug unserer Objekte hier darstellen. Für viele Verkäufer ist aufgrund persönlicher Verkaufsgründe die Öffentlichkeit des Internet, nicht das geeignete Marktinstrument.

Wir respektieren dies und laden Sie deshalb ein, mit uns über die Angebote zu reden, die hier nicht präsentiert sind. Rufen Sie einfach unter 0 52 41 / 2 77 65 einen unserer Mitarbeiter an oder senden Sie uns dieses Suchformular zu. Diese werden Sie Ihren Wünschen gemäß informieren.

Unsere Dienstleistung ist für Sie zunächst kostenlos. Kommt es durch den heutigen Angebotsnachweis zu einem Kauf- oder Mietvertrag, so erhält die Firma Aydin Immobilien vom Käufer eine Maklercourtage in Höhe von 3,57 % incl. ges. MwSt. vom Kaufpreis.

Bei Anmietung 2 Monatskaltmieten zzgl. ges. MwSt. Die Courtage ist fällig und verdient mit Vertragsabschluß.

Mit der Angebotsabfrage erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an.

Unseren Geschäften liegen - vorbehaltlich anderer Vereinbarungen nachfolgende AGB zugrunde:

§ 1 Maklerprovision
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluß eines Kaufvertrages, haben wir gegen Käufer und Verkäufer jeweils Anspruch auf Zahlung von 3,57 % Provision aus dem Gesamtkaufpreis. Bei Mietverträgen beträgt die vom Mieter und Vermieter zu zahlende Provision das 2,32-fache der Monatsmiete, bei gewerblichen Mietverträgen das 3,48-fache der Monatsmiete. Im übrigen gilt die ortsübliche Provision als vereinbart.

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Maklerprovision ist mit Wirksamkeit des Vertrages zur Zahlung fällig. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.

§ 2 Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragsteil
Wir sind berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.

§ 3 Schadensersatz
Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, verspricht der Interessent - als Schadensersatz - die Zahlung der vollen unter § 1 vereinbarten Provision.

§ 4 Haftung
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Im übrigen ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Schadensersatzansprüche gegen den Makler verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in 3 Jahren nach Beendigung des Auftrages. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgesschlossen.

§ 5 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gütersloh, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.